Was ist eine Coverversion?
Die Musikbranche bezeichnet als Coverversion die erneute Produktion und Veröffentlichung Eines vorbestehenden und bereits veröffentlichten Musikwerks. Der Bundesgerichtshof hat die branchenübliche Verwendung des Begriffs übernommen und spricht von der blossen Interpretation eines Originalwerkes Rahmen der Neueinspielung in seiner Substanz unberührt bleibt, sodass eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne nicht vorliegt. Coverversionen beruhen gerade auf dem Prinzip, sich die Erkennbarkeit der Melodie der Ursprungsversion zueigen zu machen ...