Petition Gegen die Tarifreform 2013 - GEMA verliert Augenmaß !
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Zum Thema:
Von: Matthias Rauh (giga event) aus Neustadt
An: Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in Deutschland
Mit einer bisher noch nie dagewesenen Vorgehensweise und Arroganz spielt die GEMA ihre übermächtige Stellung gegenüber den Musiknutzern in Deutschland aus: Ohne jegliche Bereitschaft, Kompromisse zu suchen oder zu verhandeln, hat sie der Bundesvereinigung der Musikveranstalter neue Tarife vorgelegt.
Die GEMA will ab dem 1. Januar 2013 eine vollkommen neue Tarifstruktur im Veranstaltungsbereich zur Anwendung bringen.
Zwei Tarife (für Livemusik und für Tonträgermusik) sollen künftig insgesamt elf Tarife ersetzen.
Damit geht ein sehr großer Teil der mit diesen unterschiedlich gestalteten Tarifen erzielten Einzelfallgerechtigkeit verloren. Betroffen sind alle Veranstaltungen, in denen Musik live oder von Tonträgern (CD, DVD, PC, Laptop usw.) gespielt wird. Das sind z.B. alle Veranstaltungen in der Gastronomie, vom Jazzabend bis zur Ü-30-Party, Tanzveranstaltungen, Bälle, Galas, Silvesterfeiern, Bunte Abende aber auch Straßenfeste, die durch ein aktuelles BGH-Urteil schon jetzt eine Vervielfachung der Lizenzgebühren zu verkraften haben.
Die GEMA „verkauft“ ihre neue Tarifstruktur damit, dass sie einfacher und ausgewogener sei und zu deutlichen Vergünstigungen führe. Sie verschweigt aber, dass die Vergünstigungen nur verhältnismäßig wenige Veranstaltungen, mit Eintrittsgeld zwischen 2 und 8 Euro, betreffen. Für viele Musiknutzer bringt die Tarifstruktur hingegen Erhöhungen von zum Teil mehreren hundert bis zu über tausend Prozent mit sich.
Weitere Tarifänderungen führen zum Wegfall von Nachlässen (z.B. beim Abschluss eines Jahrespauschalvertrages) sowie zu weiteren Zuschlägen. So erhöhen sich die oben genannten Veranstaltungen um weitere 50 Prozent, wenn Musik länger als fünf Stunden gespielt wird. Die GEMA-Gebühren für eine Abendveranstaltung mit Musik, die um 19:30 Uhr beginnt, würden sich dann ab 0:30 Uhr nochmals deutlich verteuern. Discotheken, deren Veranstaltungen in der Regel von 22 bis 5 Uhr laufen, sind besonders betroffen. Ihnen drohen Erhöhungen von durchschnittlich 400 Prozent (6 Euro Eintritt, 200 qm Fläche) bis zu 1.400 Prozent (15 Euro Eintritt, 500 qm Fläche). Das ist definitiv existenzgefährdend.
Hinzu kommen bei Tonträgerveranstaltungen üblicherweise weitere prozentuale Zuschläge, z.B. Vervielfältigungszuschläge, wenn ein PC oder Laptop eingesetzt werden, sowie Zuschläge für die Verwertungsgesellschaft GVL. Diese Zuschläge erhöhen sich ebenfalls gewaltig, da sie auf Grundlage des GEMA-Tarifs berechnet werden.
Text: Mit freundlicher Genehmingung von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (RA Stephan Büttner, Geschäftsführer)
Nachzulesen in der Pressemitteilung von der DEHOGA.
Begründung: Die Tarifänderungen führen zu existenzbedrohenden Erhöhungen der GEMA-Gebühren für Livemusik- und Tonträgerveranstaltungen.
Die GEMA will offensichtlich ihre Einnahmen auf Kosten der Musikveranstalter erheblich steigern.
Beispielrechnung:
"Bei durchschnittlich zehn Veranstaltungen pro Monat in einer mittelgroßen Discothek mit 2 Dancefloors von z.B. 410 und 310 qm bei einem Eintrittsgeld von 8 Euro erhöhen sich die GEMA-Gebühren (inkl. aller Zuschläge) von 21.553 Euro netto/Jahr auf 147.916 Euro netto/Jahr (+ 686 %)."
Damit nicht genug, den Musiknutzern drohen darüber hinaus Tariferhöhungen durch die GVL, die ihren derzeitigen Zuschlag für die Wiedergabe von Tonträgern von 20 auf künftig 100 Prozent der GEMA-Tarife erhöhen möchte. Hiergegen führt die Bundesvereinigung bereits ein gerichtliches Verfahren.
Für eine Tarifstrukturänderung besteht keine Veranlassung, die Tarife haben sich seit über 50 Jahren im Markt bewährt. Auch der Aufsichtsbehörde wurden erst vor vier Jahren – damals noch gemeinsam mit der GEMA – qualifizierte Sachgründe genannt, die die bestehenden Strukturen rechtfertigen. Es wird höchste Zeit, dass den ausufernden Forderungen der Verwertungsgesellschaften endlich ein Riegel vorgeschoben wird.
Text: Mit freundlicher Genehmingung von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (RA Stephan Büttner, Geschäftsführer)
Am Montag, den 21. Mai 2012, trafen sich im KitKatClub mehr als 100 Clubbetreiber, Partyveranstalter, DJs, Musiker und Beschäftigte
der Berliner Club- und Kulturszene. Diskutiert wurden die beschlossenen Tarifänderungen der GEMA. Die Hauptgeschäftsführerin des
Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), Ingrid Hartges, stellte in diesem Zusammenhang die Aktivitäten
des Verbandes, sowie den gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Diskotheken und Tanzbetriebe (BDT) entwickelten und zur freien
Verfügung gestellten GEMA-Tarifrechner vor. Tarifabzocke.de
WIR ERKLÄREN:
Die beschlossenen Tarifänderungen der GEMA für das Jahr 2013 sind für uns nicht finanzierbar und sittenwidrig. Wenn dieser Tarifwucher
tatsächlich geltendes Recht werden sollte, ist die Existenz aller Clubs- und Veranstaltungsorte in Berlin und bundesweit akut gefährdet.
Wir begrüßen die Initiative der DEHOGA und halten die geplante GEMA-Erhöhung für Clubs von 190 – 1.200% und mehr, sowie für Open
Airs von bis zu mehr als 1.500% weder für gerecht noch für bezahlbar.
Die Berliner Clubszene hat eine weltweite Bedeutung und ist einer der größten Arbeitgeber Berlins. Als touristischer Magnet hängen von
einer funktionierenden Clublandschaft Arbeitsplätze in den Bereichen der Kreativwirtschaft, Gastronomie sowie zahlreicher weiterer Branchen ab.
Wir rufen alle unsere Mitarbeiter und Gäste auf, sich an dem Protest gegen die GEMA-Erhöhung zu beteiligen. Es geht uns hier nicht um eine
Diskussion rund um die Urheberrechte, sondern um entstehende, existenzbedrohende Kosten, die von den wenigsten Clubs und Veranstaltern
getragen werden können.
WIR FORDERN:
• Stopp der GEMA Tarifreform 2013
• transparente Abrechnungsmodalitäten
• Beteiligung aller Betroffenen bei der Tariffindung
• Stellungnahme und Intervention der Politik auf Landes- und Bundesebene
GEMA-Gebühren 2013 auf Kosten pro Track umgerechnet (eine vorläufige Tabelle!)
Wenn ich mir diese Tabelle anschaue, denke ich, dass kaum noch GEMA - Mitglieder, lust auf Musik machen haben.
Da hat sich jemand mal die Mühe gemacht, um die kommenden Umstände zu verdeutlichen! Gehts noch?
Nachdem die Erhöhung der Tarife für Diskotheken zum 1. Januar 2013 für viel Unmut gesorgt hat,
wurde mit der GEMA-Sprecherin Gaby Schilcher über das neue Tarifsystem gesprochen, die jahrelange
Bevorzugung von Diskotheken und das miese Image der GEMA.
Unfassbar, was die Pressesprecherin der GEMA Gaby Schilcher im Interview auf Giga.de zum Thema Tarife 2013 ablässt.
Dies ist nur ein Beispiel von diversen Ausagen, die bei einer Gegenüberstellung der Fakten nicht haltbar sind.
Hier das ganze Interview:
Die Tarifreform ist eine Vereinfachung, gleichzeitig aber auch eine massive Erhöhung der Tarife. Wie rechtfertigen Sie das?
Das ist eine sehr punktuelle Ansicht des Ganzen. Die Mehrheit aller Veranstalter, dazu gehören Vereine, Kneipiers,
Veranstaltungsagenturen, Wirte, Diskotheken, wird in Zukunft weniger bezahlen, zum Teil deutlich weniger.
Für Großveranstaltungen mit hohem Eintrittsgeld und großen Flächen wird es teurer, zum Teil sehr viel teurer.
Unterm Strich zahlen aber alle in Zukunft das Gleiche.
Warum überhaupt eine Reform, wenn das Gleiche dabei herauskommt?
Bis jetzt ist es so, dass kleine Veranstaltungen im Vergleich relativ viel zahlen müssen, während große eine Art
Mengenrabatt genießen. Das ist nicht mehr ausgewogen. Also haben wir uns entschlossen, den Tarifdschungel
auszumisten und Transparenz zu schaffen, Klarheit und Einfachheit, wie es von Politik und Öffentlichkeit immer
wieder gefordert wird. Wir haben die 11 Tarife und Untertarife in zwei zusammengeführt, einen für Live- Musik
und einen für Tonträgerwiedergabe. Das ganze ist linear aufgesetzt. Sie bezahlen für jeden Quadratmeter und
jeden Euro Eintrittsgeld, den Sie mehr haben, im Vergleich gleich viel mehr. Das heißt in der Konsequenz, dass
kleine und mittlere Veranstaltungen weniger belastet werden , ein mittlerer Bereich bezahlt das Gleiche, und
einige wenige, wie Diskotheken, werden in Zukunft deutlich mehr bezahlen.
Und genau deswegen gibt es scharfe Kritik, GIGA-User sprechen von „Abzocke“. Die Gebühren der GEMA für
Diskotheken verzehnfachen sich teilweise. Ist das vertretbar?
Bei den Diskotheken ist das ein spezieller Fall, da wurde bisher in einer Pauschale das Eintrittsgeld gar nicht
berücksichtigt, sondern nur die Fläche und die Öffnungstage. Das war sehr unscharf und vor allem viel zu niedrig.
In Diskotheken steht die Musik im Mittelpunkt. In einem Restaurant können Sie die Musik ausschalten, die Leute
kommen wegen des Essens. Aber in die Disko kommt man wegen der Musik. Wenn Sie die Pauschale runterrechnen,
gehen pro Abend nur zwischen 30 und 50 Euro an die Komponisten, Textdichter, Verleger. Das kann nicht sein!
Bei unseren Nachbarn wie Frankreich und der Schweiz ist der Diskotarif teilweise zehnfach und höher! Das wissen
auch viele Diskotheker, die bestätigen das, wenn man mit ihnen unter vier Augen spricht!
Wie sollen die Diskos im Tarif dastehen?
Wir haben den Diskothekenbereich ganz normal in den Veranstaltungstarif eingebunden. Das heißt, ein Diskotheker
bezahlt genauso viel wie jemand anders, der sich einen Raum mietet, einen DJ reinstellt und dann eine Party veranstaltet.
Es kann nicht sein, dass der Diskotheker hier nur einen Bruchteil dessen zahlt, was ein ander zahlt, der den gleichen oder
noch mehr Aufwand hat. Die Diskotheker zahlen also deutlich mehr, aber endlich angemessen!
Was heißt das in Zahlen?
Die Grundlage des Tarifs sind zehn Prozent der Eintrittsgelder. Es bleiben also noch 90 Prozent, und Diskotheken und
andere Veranstalter machen ja auch Umsatz mit Getränken. Das ist ein angemessener Wert, der auch vom Deutschen
Patent- und Markenamt immer wieder als Richtlinie genommen wird. Das ist für Einzelne deutlich mehr,
aber entsprechend lächerlich war vorher die Summe.
Es gibt dennoch großen Unmut. Wie gehen Sie mit dem negativen Image um, das die GEMA auch im Zusammenhang
mit dem Youtube-Konflikt bekommen hat?
Das sind natürlich zwei komplett unterschiedliche Themen. Es gibt in Deutschland ca. 3000 Diskotheken, wir sprechen
aber von Hunderttausenden von Veranstaltungen im Jahr, die wir von der GEMA lizensieren, und der allergrößte Teil
dieser Veranstaltungen wird in Zukunft deutlich weniger bezahlen. Kleine Veranstalter, Kulturbereiche, Vereine haben
jetzt viel mehr Spielraum, weil die Belastung nicht mehr so hoch ist, dem muss man auch Gehör schenken, das darf man
nicht unberücksichtigt lassen. Das zweite Thema ist Youtube, eine ganz andere Geschichte,
die Sperrungen haben mit der GEMA nichts zu tun…
... wobei die Außenwirkung trotzdem schlecht für die GEMA ist.
Da kann man auch noch früher anfangen: Welchen Stellenwert haben geistiges Eigentum und Kreativität und Schaffen
von Künstlern in unserer Gesellschaft? Sind wir bereit, hier eine Bezahlung vorzunehmen oder ist alles einfach for free?
Die GEMA wird oft verwechselt mit bekannten Interpreten, die große Konzerte machen und Werbeeinnahmen haben,
aber von denen sprechen wir ja nicht – wir sprechen von denen, die irgendwo in ihrer Kammer komponieren oder
schreiben, die diese Dinge schaffen und nicht im Rampenlicht stehen. Es kann nicht sein, dass so jemand nebenher
noch Taxi fahren muss. Er soll von seiner Arbeit leben, wenn denn diese Musik genutzt wird in der Öffentlichkeit!
Und das ist der Job der GEMA! Unsere Aufgabe ist es, von denjenigen, die die Musik nutzen, sei es bei
Veranstaltungen, Diskotheken, Restaurants oder bei Plattformen wie Youtube, eine angemessene Vergütung für die
zu bekommen, denen das zu verdanken ist.
Wie erklären Sie sich dann das schlechte Image?
Es ist leicht, die GEMA als Spielverderber zu stigmatisieren: „Diskotheken sperren zu“ und „Youtube sperrt alles“,
„Die GEMA sind die Bösen und alle anderen sind die Guten“. Das ist eine beliebte Meinung, aber das ist polemisch
und unreflektiert, man muss sich das genau anschauen, wie wird hier die Schaffenskraft der Kreativen anerkannt?
Da wird die GEMA nie bejubelt werden, „Toll, ihr sorgt dafür, dass 60.000 Urheber in Deutschland und im Ausland
leben können!“, sondern da wird immer wahrgenommen, wir müssen bezahlen, das ist doch nicht fair, Musik kommt
doch aus der Steckdose…
In den Diskotheken wird aber eher die Musik der Stars gespielt, weniger von den Kleinen…
Manche haben Erfolg, andere nicht. So ist das im Leben. Aber das Thema ist hier völlig außen vor. Wir kriegen die
Titellisten von Live-Veranstaltungen, von Radio- und Fernsehstationen, von den Bars und Diskotheken, und wir
schütten das aus für die Musik, die gemeldet wurde. Wenn jemand in diesen Bereichen Erfolg hat und gut frequentiert
ist, dann kann er davon leben. Aber wenn niemand die Songs spielen, interpretieren oder aufführen will, dann nicht.
Die neuen Tarife sollen nach Willen der GEMA zum 1. Januar 2013 kommen. Gibt es Chancen für eine Modifizierung?
Derzeit läuft noch ein Schiedsstellenverfahren, vielleicht wird an der einen oder anderen Stelle noch geschraubt,
das ist ja kein Thema. Wir sind ja weiter in Verhandlungen mit diversen Verbänden. Aber das grundsätzliche System,
das lineare System, wird kommen. Wir gehen nicht davon aus, dass die Schiedsstelle das anders beurteilen wird.
Es ist ausgeglichen und fair.
BITTE LESEN und ZUSAGEN! Das ist kein schlechter April Scherz! Das erwartet uns demnächst ab 2013 oder wir unternehmen etwas dagegen!
Die GEMA ändert ab Januar 2013 die Gebühren für alle Discotheken & Lokale aber auch bei Karnevalsveranstaltungen in Deutschland
(dort wo Musik gespielt wird). Selbst CDs & Speichermedien werden teurer! Das bedeutet in allen Fällen eine Erhöhung von bis zu 1000%!!!
Ein "aus" für viele Discotheken & Lokale oder ein neuer Eintrittspreis bzw Getränkepreise für die Gäste, den man nicht bezahlen will/kann.
Thomas Hohnen: "GEMA und die Verbände haben verhandelt. Bei Verhandlungen ist es nunmal üblich, mit seinem Maximalgebot zu beginnen und dann im Zuge der Verhandlungen Zugeständnisse zu machen – auf beiden Seiten. Da die Verbände aber die Verhandlungen einfach abgebrochen haben, musste die GEMA den neuen Tarif einseitig veröffentlichen, um das Schiedsverfahren anzustoßen."
Ja was denn nun lieber Herr Hohnen, haben die nun verhandelt oder sind die Verhandlungen abgebrochen worden? Bei anderen Verhandlungen z.B. mit der IG Metal etc. wird ebenfalls in dieser Art taktiert, aber nur ein Monopolist kann es sich herausnehmen, sein Maximalgebot fern der Realität zu platzieren.
Thomas Hohnen: "Und vielleicht war es ja genau das, was DEHOGA & Co wollten? Denn was passiert jetzt? Solange das Schiedverfahren läuft, tritt der neue Tarif dennoch in Kraft und die strittigen Gelder fließen auf ein Sperrkonto. Die Veranstalter zahlen also ab 1.4.2013 die neuen Tarife, ob sie wollen oder nicht und die Urheber in der GEMA sehen von dem Geld nichts, da es ja bis zur Einigung vor der Schiedstelle eingefroren bleibt."
Der DEHOGA wird wohl kaum die Einführung Tarife wünschen, wenn er die Verhandlungen abbricht. Das der neue Tarif in Kraft tritt liegt einzig und alleine an der arroganten Haltung der GEMA, die so entschieden hat. Natürlich sehen die Urheber Geld, nämlich in genau dem Rahmen und Umfang wie es 2012 der Fall ist. Der DEHOGA wird wohl kaum das Sperrkonto gutheißen, denn hierdurch werden Veranstalter das Handtuch werfen müssen, sind sie doch dadurch in der Pflicht die völlig unangemessenen Tarife zahlen zu müssen, welche - das hoffen wir alle - so nie umgesetzt werden. Soviele logische Fehler in einem Absatz sind rekordverdächtig, aber nicht ungewöhnlich für Herrn Hohnen.
Thomas Hohnen: "Ein Schelm könnte nun folgende Überlegung anstellen: Cui bono? Wem nützt das? Den Urhebern in der GEMA erstmal nicht, denn die sehen nichts von dem Geld. Den kleinen Veranstaltern auch nicht. Vielleicht trifft es einige kleine Veranstalter ja wirklich so hart, dass sie schließen müssen. Die Großen werden kein Problem damit haben, die höheren Vergütungen zu zahlen."
Wie schon erwähnt fließen weiterhin Zahlungen an die Urheber, sie sehen also etwas vom Geld. Herr Hohnen zeigt deutlich, dass er die Funktionsweise eines Sperrkontos noch nicht verstanden hat, denn der alte Tarif wird ja abgeführt nur der Differenzbetrag landet auf dem Sperrkonto. Die GEMA sagt doch immer, dass kleine Veranstalter entlastet werden, nun trifft es sie laut Herrn Hohnen so hart, dass sie schließen müssen. Welche Wahrheit soll man nun glauben? Wieso sollten die Großen Veranstalter welche mehrfache 100% Erhöhungen nicht stemmen können kein Problem damit haben. Herr Hohnen zeigt deutlich, dass er keinerlei Sachkenntnis vom Markt und den Tarifen hat.
Thomas Hohnen: "Die verbände haben doch nie geleugnet, dass sie es waren, die die Verhandlungen abgebrochen haben und das man sich mit der GEMA einigen kann, wenn man will, zeigt doch der Vertrag mit dem BDK."
Natürlich, denn man sollte es nicht leugnen sondern stolz verkünden, dass man sich nicht hat über den Tisch ziehen lassen von einem 'Angebot' dass der Vernichtung von Existenzen und Kultur gleichkommt.
Der BDK hat sich nicht wegen der Tarife geeinigt, sondern hat die Rettung des Karnevals 2013 im Blick gehabt. Eine andere logische Erklärung lässt sich für die Verschiebung der Einführung auf den 01.04.2013 nicht finden. Man kann sich bei dem DEHOGA nur bedanken, dass sie die Tarife nicht akzeptiert haben und muss dem BDK vorwerfen aus Egoismus der GEMA ein PR Kampagne gegeben zu haben. Was soll man von einem Karnevalsprinzen auch erwarten, der einmalig in Verhandlungen mit der GEMA steht. Wie sollte er die Erfahrung aus Jahrzehnten der DEHOGA haben. Dennoch muss sich der BDK gefallen lassen, durch sein Handeln den Standpunkt aller Veranstalter in Deutschland in der Öffentlichkeit geschwächt zu haben und man sollte sich ernsthaft überlegen, den Karneval in Köln zu ignorieren und bestehende Verträge mit dem BDK zu revidieren.
Podiumsdiskussion über die neuen GEMA-Gebühren bringt überraschende Erkenntnisse !
Nur noch wenige Monate, dann sollen die neuen GEMA-Gebühren für Diskotheken in Kraft treten. Was passiert dann?
Eine Podiumsdiskussion in der Mannheimer Popakademie versuchte Antworten zu finden - und verriet Erstaunliches
über die Motivation der GEMA.
Die neugegründete Clubvereinigung EventKultur Rhein-Neckar lud am vergangenen Dienstag zu einer Podiumsdiskussion über die
Neugestaltung der GEMA-Tarife für Veranstaltungen ein, die zum 1. April 2012 in Kraft treten soll. Anwesend waren zwei Vorstände
von EventKultur, Felix Grädler und Robert Ebinger, die gleichzeitig die Diskussion leiteten. Dazu kamen jeweils zwei Vertreter des
DEHOGA, des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands und der GEMA.
Wie bereits berichtet sorgt die geplante Gebührenerhöhung der GEMA-Gebühren bei Diskothekenbetreibern für große Sorgen, denn
sie müssen mit einer Steigerung um ein Vielfaches rechnen. Anwesende Betreiber sprechen von jährlichen Mehrkosten von mehreren
zehntausend Euro. Es nimmt daher nicht Wunder, dass zahlreiche Betroffene anwesend waren, um sich zu informieren und zu diskutieren.
"Weil es bisher zu günstig war!" – Ein erhellender Schlagabtausch
Es dauert eine gewisse Zeit, bis die Diskussion wirklich Erhellendes erbringt: Ausgangspunkt ist ein Schlagabtausch zwischen den beiden
dominierenden Persönlichkeiten des Abends: Hans-Christoph Bruß, Geschäftsfürher der DEHOGA Baden-Württemberg und Beteiligter an
den Verhandlungen mit der GEMA und Barbara Gröger, Bezirksdirektorin der GEMA Stuttgart. Bruß erklärt, für eine "siebenfache Erhöhung"
der Tarife gäbe es keine rechtliche Grundlage. Daraufhin erwidert Frau Gröger spontan: "Doch, weil es bisher zu günstig war."
Diese Aussage ist – gelinde gesagt – bemerkenswert. Die GEMA erhöht Gebühren um ein Vielfaches, weil sie diese für zu niedrig hält!
Wenn die Gebührenerhöhung sich im Rahmen einiger Prozent bewegte, wäre das nicht zu beanstanden, aber hier geht es um eine Erhöhung
um ein Vielfaches! Es stellt sich daher die Frage, ob die GEMA möglicherweise neue Tarife in Kraft setzt, obwohl ihr deren Rechtswidrigkeit
bekannt ist. Tariferhöhungen müssen sich nämlich am Grundsatz der Verhätnismäßigkeit messen.
Die Motivation der GEMA
Eine weitere Brisanz dieser Äußerung ergibt sich aus dem Eingeständnis, dass die auf Diskotheken zukommende Erhöhung tatsächlich
enorm ist. Die neuen Tarife sind nämlich das Ergebnis einer einseitigen Festlegung von Seiten der GEMA, nachdem jahrelange
Verhandlungen mit dem DEHOGA zu keinem Ergebnis geführt hatten. Der DEHOGA wehrte sich offensichtlich so lange gegen Versuche
der GEMA, die Tarife grundlegend zu verändern, bis die Verantwortlichen der GEMA beschlossen, sie einfach in Kraft zu setzen, um damit
den Druck auf den DEHOGA zu erhöhen.
Ein weiterer Antrieb ergibt sich aus dem wachsenden Druck auf die GEMA von Seiten ihrer eigenen Mitglieder. Diese möchten sinkende
Einnahmen aus dem Tonträgergeschäft kompensieren und die Verteilung der Einnahmen (850 Millionen Euro im Jahr) unter den Mitgliedern
gerechter regeln. Nicht zu unterschätzen ist zudem der Druck aus dem europäischen Ausland, die deutschen Tarife an das höhere Niveau in
Nachbarländern anzupassen. All das und die Aufforderung der "Politik", die Gebühren für kleine Veranstaltungen zu senken, setzten die GEMA
unter Handlungsdruck. Sie sah sich offensichtlich genötigt, neue Geldquellen zu erschließen.
Überforderte Aufsichtsbehörde
ei der Festlegung der neuen Tarife kam der GEMA zu Gute, dass sie nach geltendem Recht berechtigt ist, so zu verfahren. Der DEHOGA bleibt
die Anrufung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, das einen Einigungsvorschlag unterbreiten wird, den beide Seiten
annehmen müssen, damit er Gültigkeit erhält. Gelingt keine Einigung steht beiden Parteien der Rechtsweg offen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist jedoch mit dieser eigentlich sachfremden Materie regelmäßig überfordert. Wirklicher Gegenwind für die
GEMA ist jedenfalls nicht zu erwarten. Die daran anschließende rechtliche Auseinandersetzung zwischen GEMA und DEHOGA wird langwierig
und teuer, was der finanzstarken GEMA zu Gute kommt. In der Zwischenzeit müssen die Diskothekenbetreiber, Gastronomen und sonstige
Veranstalter die Tarife bezahlen, sonst droht ihnen die Schließung. Die GEMA sitzt also am längeren Hebel.
Eine "erzieherische Maßnahme"?
Dennoch wirft die Situation die Frage auf, ob die GEMA mit ihrem Versuch, der DEHOGA ihren Willen aufzuzwingen, ihre Karten möglicherweise
überreizt hat. Falls die neuen Tarife als "erzieherische Maßnahme" gedacht waren, um die DEHOGA zu Verhandlungen zu zwingen, so ist das nicht
gelungen. Die DEHOGA lehnt Verhandlungen auf dieser Grundlage weiterhin ab.
Kurzfristig mag sich die GEMA mit dieser Maßnahme durchsetzen, aber die Diskothekenbetreiber besitzen die Möglichkeit, Gegenmaßnahmen zu
ergreifen. denn sie sind es ja, die mit der GEMA abrechnen müssen. Da die GEMA nicht jede Veranstaltung kontrollieren kann, muss sie sich auf
die Angaben der Betreiber verlassen. Diese könnten die neuen Tarife beispielsweise dadurch ausheblen, indem sie massenhaft
"Angemessenheitsanträge" stellen.
Diese früher als "Härtefallnachlassregelung" bezeichneten Anträge sind eigentlich dafür gedacht, den finanziellen Schaden für die Betreiber bei
gefloppten Veranstaltungen in Grenzen zu halten. Die massenhafte Einreichung solcher Anträge könnte die bürokratische Kapazität der GEMA
schnell überfordern. Auch andere denkbare Gegenmaßnahmen könnten dazu führen, das bisherige Vertrauensverhältnis zwischen GEMA und
Veranstaltern zu untergraben.
Ist ein Krieg in Sicht?
Der daraus resultierende Schaden für die GEMA könnte weitaus größer sein als eventuelle Gewinne aus den neuen Tarifen. Ein zerstörtes
Vertrauensverhältnis lässt sich nicht einfach so reparieren. Mit der einseitigen Festlegung der Tarife hat die GEMA einen so gewaltigen internen
und externen Druck aufgebaut, der es ihr nur schwerlich erlaubt, jetzt einzuknicken. Auf der anderen Seite hat die DEHOGA sicherlich schon eine
Ahnung davon, was passieren könnte, wenn die Tarife wirklich in Kraft treten. "Dann gibt es Krieg", so Hans-Christoph Bruß.
Der Besucher wird von dem Krieg wenig mitbekommen, die Folgen aber deutlich spüren. Das massenhafte Sterben von Diskotheken ist eher nicht zu
erwarten, obwohl keineswegs ausgeschlossen ist, dass manche Betreiber auf gewisse Veranstaltungen verzichten. Wahrscheinlicher ist allerdings
die Erhöhung der Eintritts- oder Getränkepreise, d.h. die Umlage der Gebührenerhöhungen auf die Kunden. Der eigentliche "Krieg" wird aber, sofern
er denn kommt, hinter den Kulissen stattfinden. Noch ist es Zeit, ihn zu verhindern.
Tarifreform verschoben
Strategiewechsel bei der Gema
Berlin –
Erstmals seit Ausbruch des Streits um die Tarife vor acht Monaten hat sich die Musikverwertungsgesellschaft Gema dem öffentlichen Druck gebeugt und die geplante Erhöhung der Tarife für Musikveranstalter verschoben.
Es sei doch nur eine Millimeterbewegung der Gema, schreiben Kritiker. Das klingt spaßverderbend und erwartungsdrosselnd. Tatsächlich hat die Gema die Einführung ihrer neuen Tarife nicht etwa aufgegeben, sondern nur von April auf Juli 2013 verschoben, mehr nicht. Und trotzdem! Feiern wir einen Etappensieg. Die Musikverwertungsgesellschaft Gema hat nachgegeben, die Musikveranstalter gewinnen Zeit.
Erstmals seit Ausbruch des Streits um die Tarife vor acht Monaten beugte sich die Gema äußerem Druck, ist zu einer Art Getriebener geworden. Sie selbst übrigens beschreibt den Vorgang so: „Die Gema freut sich über den Vorschlag der Wirtschaftsminister“, die Gema-Reform auszusetzen und das Urteil der Schiedsstelle abzuwarten.
Hat man Worte für solche Freude, die die Gema sich ja auch selbst hätte bereiten können. Aber bis jetzt wollte sie keinesfalls den Spruch der Schiedsstelle über die Angemessenheit der Tarife abwarten, 984 mal hat sie es abgelehnt, und jetzt, nett dazu aufgefordert, wartet sie doch. Ein schöner Zug. Nun also hat auch die Politik die Praktiken des Monopolisten mal kritisiert, nicht immer nur die Clubgänger, sondern die Wirtschaftsminister der Länder. Sie haben durchaus praktische Interessen, wollen, dass ihre Branche nicht leidet.
Nun muss das Schiedsgericht ran
Schließlich erreichen die neuen Tarife durchaus wirtschaftliche Dimensionen: Clubs, Diskotheken, Musikkneipen und Kabaretts zahlen Steuern, machen Umsatz, wenn ihnen mit den neuen Tarifen etwas zustößt, gar ein Massensterben einsetzt, kann das niemandem gefallen.
Wenn aber einem Club die Abgaben wie in diesem Fall um bis 500 Prozent erhöht werden, kann genau das passieren. Die Gema ist als Vertreter der Urheber eigentlich dazu da, für angemessene Tarife zu sorgen, langfristig den Ausgleich der Interessen von Urhebern und Nutzern zu betreiben, zwischen ihnen zu vermitteln.
Die Position der Gema:
Sie will den Wildwuchs aus elf Tarifen zum 1. April 2013 beenden, künftig sollen es nur noch zwei sein. Bei Veranstaltungen mit null bis zwei Euro Eintritt soll allein die Veranstaltungsfläche über die Gebühr entscheiden - pro 100 Quadratmeter werden pauschal 22 Euro fällig, wenn Musik von Gema-Mitgliedern gespielt wird. Liegt der Eintritt bei mindestens drei Euro, berechnet sich die Gebühr aus Eintritt und Fläche. Für ein Fest auf 300 Quadratmetern werden 300 Besucher angenommen. Bei drei Euro Eintritt beträgt der Umsatz 900 Euro, davon müssen künftig zehn Prozent, also 90 Euro, an die Gema abgeführt werden.
Die Kritik der Veranstalter:
Sie halten das neue System für Gleichmacherei. Es sei falsch, immer von voll ausgelasteten Veranstaltungsflächen auszugehen. Wer etwa einen Tango-Abend anbiete, könne gar nicht 100 Leute auf einer 100 Quadratmeter großen Tanzfläche unterbringen. Zudem benachteilige der Tarif die Veranstalter, weil immer vom höchsten Eintrittspreis ausgegangen wird - ermäßigte Preise fielen unter den Tisch.
Die Erwiderung der Gema:
Sie sieht in den neuen Tarifen eine Entlastung vor allem für kleinere Veranstaltungen und kostenlose Feste. Gerechter findet die Gema ihre Reform vor allem deshalb, weil künftig jede einzelne Nacht einzeln abgerechnet wird. Pauschalen, die sich nach den Öffnungstagen berechnen, entfallen. Für Urheber sieht die Gema den Vorteil, dass sie künftig davon profitieren, wenn ihre Stücke auf Festen mit hohen Eintrittsgeldern aufgeführt werden. Denn dafür werden ja höhere Gebühren fällig.
Darum wird trotzdem protestiert:
Die Veranstalter meinen, es sei auch eine grundlegende Reform der Rechteverwertung nötig. Ihrer Meinung nach weist etwa die Musikdatenbank der Gema Lücken auf, sodass nur fünf Prozent der Mitglieder 65 Prozent des ausgeschütteten Geldes bekommen. Bekannte Künstler bekommen den Löwenanteil, während andere Interpreten fast leer ausgehen. Als Vorbild nennt die Vereinigung der Berliner Szene, die Clubcommission, die Niederlande. Dort stellten die Rechteverwerter spezielle Geräte bei Musikfestivals und in Klubs auf, die Musiktitel erfassen. Veranstalter würden nur für die tatsächlich aufgeführten Stücke zur Kasse gebeten.
Sie hat sich für Ruckartigkeit und Explosionshaftigkeit bei den Tarifen entschieden, eine ganze Branche gegen sich aufgebracht, ihr Image vollends ruiniert und sammelt dabei angeblich nicht mal mehr Geld ein für ihre Klientel. Es gehe ihr nur um Gerechtigkeit unter Nutzern, so die Gema. Das verstehe wer will, aber wo keine Einigung ist, muss nun das Schiedsgericht des Patentamts ran.
Bis Juni könnte es zu einer Empfehlung kommen, aber es ist eben nur eine Empfehlung. Sollte es die Tarif-Erhöhungen für angemessen halten, dürfte der Fall vor ordentlichen Gerichten verhandelt werden. Das wird spannend. Dann muss die Gema sich nur noch freuen, die Reform auszusetzen, bis die letzte Instanz entschieden hat. Und schon sind viele Jahre gewonnen.
Sie haben auf openPetition die Petition "Gegen die Tarifreform 2013 - GEMA verliert Augenmaß" unterschrieben.
Der Autor der Petition Matthias Rauh (giga event) hat Ihnen eine neue Nachricht zu dieser Petition hinterlassen:
Betreff: Petitionsbeschluss: Der Petition wurde entsprochen oder teilweise entsprochen
"Liebe Unterstützer/innen der GEMA-Petition,
vielen Dank, dass Sie uns mit ihrer Unterschrift gegen die maßlosen neuen Tarife der GEMA unterstützt haben. Insgesamt 305.122 Unterschriften konnten wir Dank Ihrer Hilfe am 13. Dezember an Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger übergeben. Und nur zwei Wochen später gibt es eine gute Nachricht: Die Tarife wurden für 2013 gestoppt!
Tausende Betreiber von Clubs, Diskotheken und Tanzschulen können aufatmen: Nach einem beispiellosen über Monate andauernden Verhandlungsmarathon über die GEMA-Tarifreform konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter erreichen, dass die GEMA auf eine Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife verzichtet. Damit können alle Veranstaltungen, u.a. in Clubs, Discotheken, Tanzschulen sowie auf Stadt- und Straßenfesten für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife stattfinden. Das verdanken wir auch Ihrer Unterschrift, die unsere Petition zu größten gemacht hat, die jemals an den Bundestag gerichtet wurde."
Mehr in der Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Musikveranstalter: :
GEMA-Tarifreform für 2013 ausgesetzt
Bundesvereinigung der Musikveranstalter verständigt sich mit GEMA auf Übergangsregelung für 2013 / Existenzgefährdende Gebührenerhöhungen erfolgreich verhindert / Planungs- und Rechtssicherheit erreicht
(Berlin, 20. Dezember 2012) Tausende Betreiber von Clubs, Diskotheken und Musikkneipen können aufatmen: Nach einem beispiellosen über Monate andauernden Verhandlungsmarathon über die GEMA-Tarifreform konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter erreichen, dass die GEMA auf eine Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife verzichtet. Damit können alle Veranstaltungen, u.a. in Clubs, Discotheken, Musikkneipen, Hotels- und Gaststätten, Tanzschulen, Varietébetrieben, Hallenbetrieben sowie auf Stadt- und Straßenfesten für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife geplant und durchgeführt werden. DEHOGA-Präsident und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter Ernst Fischer: „Mit dieser Lösung ist zumindest für 2013 die Zeit der existenziellen Ängste vieler Veranstalter beendet.“
Dafür musste die Bundesvereinigung der Musikveranstalter der GEMA einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent für 2013 zugestehen. Für Discotheken und Clubs wird ab den 1. April 2013 nochmals ein weiterer Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (sogenannter Vervielfältigungszuschlag) ab dem 1. April 2013 entlastet. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.
Zur Klarstellung: Bei der nunmehr erzielten Kompromisslösung handelt es sich um eine Übergangsregelung für das Jahr 2013 ohne Präjudiz für die Folgejahre. So ist auch ausgeschlossen, dass seitens der GEMA für das Jahr 2013 Nachforderungen geltend gemacht werden.
In der gestrigen Anhörung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes erfuhren die Beteiligten, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Die Parteien haben dann die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Schiedsstellenspruchs eine tarifliche Neuregelung für 2014 zu finden.
Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab 1. Januar 2013.
Ernst Fischer: „Die Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wie auch des DEHOGA dürfen versichert sein, dass wir unabhängig von dieser vertraglichen Vereinbarung mit der GEMA für das Jahr 2013 nicht nachlassen werden, gesetzgeberischen Handlungsbedarf anzumahnen. Einseitig veröffentlichte Tarife – zumal wenn sie mit existenzgefährdenden Erhöhungen einhergehen – dürfen erst dann zur Anwendung kommen, wenn die ordentlichen Gerichte rechtskräftig über die Angemessenheit der Tarife entschieden haben.“
Über die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V.:
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. ist die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland. Ihre Mitglieder sind große Verbände, wie zum Beispiel der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE), der
Europäische Verband der Veranstaltungszentren e.V. (EVVC) oder der Tanzschulinhaberverband Swinging World e.V. Die Bundesvereinigung nimmt die Interessen ihrer Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, z.B. der Gastronomen, Einzelhändler, Hallenbetreiber oder Tanzschulinhaber als gewerbliche Nutzer von musikalischen Urheber- und Leistungsschutzrechten auf dem Gebiet des Urheberrechts wahr und ist seit über 50 Jahren der größte Tarifverhandlungspartner der GEMA, der GVL sowie anderer Verwertungsgesellschaften.
Diese Hinweise auf Youtube will die GEMA nicht mehr sehen – und geht rechtlich dagegen vor.
Bild: dpa
GEMA erklärt Verhandlungen mit Youtube für gescheitert
In dem Streit über die Rechtevergütung von Musikvideos auf Youtube zeichnet sich keine Einigung ab. Die deutsche Verwertungsgesellschaft GEMA hat die Verhandlungen mit Youtube für gescheitert erklärt und kündigte am Donnerstag an, die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt anzurufen. Die Schiedsstelle solle nun neutral prüfen, ob die von der GEMA geforderte Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Stream angemessen ist oder nicht, sowie über möglichen Schadensersatz befinden.
"Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf Youtube massenhaft genutzt und vermarktet werden", erklärte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. "Seit dem 1. April 2009 hat sich YouTube allen Vorschlägen
einer angemessenen Lizenzierung verweigert."
Der Konflikt zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem Videoportal schwelt seit Jahren. Während sich andere europäische Verwertungsgesellschaften inzwischen mit Youtube auf ein Vergütungsmodell einigen konnten, und auch die GEMA mit anderen Streaming-Anbietern im Geschäft ist, scheint es zwischen beiden keine grundsätzliche Annäherung zu geben. Die GEMA besteht auf eine Vergütung pro abgerufenem Video, wohingegen Youtube eine Umsatzbeteiligung vorzieht.
Der Streit beschäftigt auch die Gerichte. Das Landgericht Hamburg billigte Youtube zwar den rechtlichen Status eines Hosting-Anbieters zu, verpflichtete das Unternehmen aber zugleich, Videos mit Musik aus dem GEMA-Portfolio zu löschen. Beide Seiten kündigten danach Berufung an, nahmen aber – auch auf Druck der Musikbranche – ihre Verhandlungen wieder auf.
Youtube und GEMA ringen seit 2009 um eine Neuauflage des Vertrags, der im März 2009 ausgelaufen war. Ein inzwischen von Bitkom und GEMA verabredeter Tarif gilt nicht für Youtube. Trotz wiederholter Beteuerungen beider Kontrahenten, an einer Lösung interessiert zu sein, haben die Verhandlungen bisher keine Früchte getragen. Daran geben sich GEMA und Youtube gegenseitig die Schuld.
Darüber hinaus geht die GEMA gegen die Hinweistafeln vor, die deutsche Nutzer auf Youtube zu sehen bekommen, wenn sie ein Video mit Musik aus dem GEMA-Repertoire abrufen wollen. Jeder deutsche Internetnutzer kennt solche Hinweise: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat. Das tut uns leid."
Diese Darstellung hält die GEMA für verfälschend. Die Verwertungsgesellschaft hat Youtube nach eigenen Angaben abgemahnt und fordert Unterlassung. "Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die GEMA die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere", sagte Heker. "Tatsächlich war die GEMA jedoch immer dazu bereit eine Lizenz zu erteilen, die YouTube nach den gesetzlichen Regelungen auch jederzeit einseitig hätte erwerben können." Sollte Youtube der Aufforderung nicht nachkommen, werde die GEMA eine Unterlassungsklage einreichen.
Die Gema habe nun wie angedroht beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter eingereicht, berichtet die "Wirtschaftswoche". Grund ist ein Hinweis in gesperrten YouTube-Videos auf die Gema. Bei vielen Videos sehen deutsche YouTube-Nutzer den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen. Dieser Text sei "reine Stimmungsmache", sagte Gema-Chef Harald Heker dem Magazin. Denn YouTube sperre mehr Videos als die Gema fordere. Das Verfahren verlängere nur die Lösungsfindung, sagte hingegen eine YouTube-Sprecherin der "Wirtschaftswoche".
Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab. Inzwischen wurde eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet.
Beide Seiten stehen sich auch in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen. Dieser Rechtsstreit soll ebenfalls in eine neue Runde gehen. (dpa)
Bruno Kramm: "Verwertungsgesellschaften müssen dem
Interesse und den Rechten von Urhebern dienen."
Pirat Bruno Kramm zieht gegen die GEMA vor Gericht
Bruno Kramm, Urheberrechtsexperte der Piratenpartei, hat beim Landgericht Berlin Klage gegen die GEMA eingereicht. Gemeinsam mit einem Textdichter richtet sich der Komponist in der heise online vorliegenden Klageschrift gegen die Praxis der Münchner Musikverwertungsgesellschaft, Teile der im Namen der Kreativen eingenommenen Urheberrechtsvergütungen an Musikverlage auszuschütten. Die beiden Musiker wollen Auskunft darüber, welche Beträge die GEMA von Tantiemen zu gemeinsamen Werken als Verlegeranteil abgeführt hat; sie verlangen das Geld nebst Zinsen zurück.
Wenn Verleger bis zu 40 Prozent der Vergütung "für die Nutzungseinräumung kassierten", zahlten sich selbst vermarktende Bands diesen Anteil sprichwörtlich aus der eigenen Tasche, begründete Kramm das Vorgehen gegenüber heise online. Sie müssten der GEMA zudem noch Gebühren für die Herstellung der eigenen CDs zahlen. Für einen Berufsstand, der sein ursprüngliches Geschäftsmodell Notendruck längst aufgegeben habe, möge dies "als lukratives Alternativgeschäft dienen". Ein solches Vorgehen entbehre jedoch in Zeiten schwieriger Absatzmöglichkeiten für den einzelnen Urheber jeder Gerechtigkeit.
"Verwertungsgesellschaften müssen dem Interesse und den Rechten von Urhebern dienen", betonte der Musiker und Politiker weiter. Diese unterschieden sich häufig grundsätzlich von denen von Verlagen. Herausgeber, die ihre Urheber ernsthaft unterstützten, würden mit diesen zwar sicher eine einvernehmliche Regelung außerhalb der GEMA finden. Es sei jedoch unabdingbar, dass die Entscheidung darüber ausschließlich den Werkschöpfern selbst überlassen bleibe.
Musikverlage erhalten derzeit 33,3 Prozent für Aufführungs- und Senderechte beziehungsweise 40 Prozent für das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht der über die Verwertungsgesellschaft eingezogenen Erlöse aus urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen. Sie haben ein umfassendes Recht, über die Höhe der Beteiligung mit zu entscheiden. Historisch diente dieser vergleichsweise hohe Anteil als Investitionsschutz für den Notendruck. Diese ursprüngliche Legitimation sehen die Kläger längst als verfallen an, zumal das Urhebervertragsrecht diese Tantiemen ausschließlich den Kreativen zugestehe.
Kramm räumt der Initiative gute Erfolgsaussichten ein. Als Vorbild dient eine ähnliche Klage des Patentrichters Martin Vogel vor dem Landgericht München gegen die VG Wort. Die Richter stellten im vergangenen Jahr fest, dass die Verwertungsgesellschaft von seinem Anteil an den Einnahmen zu Unrecht die Hälfte abgezogen und stattdessen an Verlage ausgeschüttet habe.
Der Richterspruch führte nicht nur dazu, dass die VG Wort ihre Ausschüttungen vorübergehend aussetzte. Auch die GEMA informierte ihre Mitglieder daraufhin bei der Auszahlung im vergangenen Juli darüber, dass sich das noch nicht rechtskräftige Urteil "möglicherweise" auch auf ihren Verteilungsplan auswirken könne und im Falle einer höchstrichterlichen Bestätigung "unter Umständen Rückforderungsansprüche" drohten. Die Musikverwertungseinrichtung bezeichnete die Rückvergütungen daher als "bis auf Weiteres nur vorläufig". (Stefan Krempl)